Textillexikon - Belgian Royal Warrant Holder

Belgian Royal Warrant Holder

Um Hoflieferant des Belgischen Königshauses zu werden, muss ein Unternehmen oder eine Manufaktur höchsten Ansprüchen genügen können. Die regelmäßige und zuverlässige Belieferung mit Produkten bildet dabei nur einen Schwerpunkt. Mindestens genauso wichtig ist die Einhaltung strenger Qualitätsstandards. Nur wer dauerhaft eine qualitativ erstklassige Arbeit leistet und kontinuierlich anspruchsvolle Produkte und Dienstleistungen bieten kann, hat überhaupt die Chance, "Offizieller Lieferant des Belgischen Hofes" zu werden. Die Unternehmenskultur muss von Ethik und Aufrichtigkeit geprägt und über jeden Zweifel erhaben sein. Dazu gehören auch Aspekte wie Ehrenhaftigkeit und eine faire Preispolitik. Das Wohl aller Beteiligten sollte dabei stets im Mittelpunkt stehen.

Die Vergabe der Lizenz

Für die Vergabe der (kostenlosen) Lizenz ist ein aufwendiges Verleihungsverfahren erforderlich. Es beginnt mit einem schriftlichen Antrag beim Intendanten der Zivilliste des Belgischen Königs. Nach einer strengen Prüfung kann dem Antragsteller dann der Titel "Offizieller Lieferant des Belgischen Hofes" verliehen werden. Dieser Titel ist zunächst auf fünf Jahre befristet und wird beim erneuten Vorliegen aller relevanten Voraussetzungen verlängert. Kommt es zu ernsthaften Regelverletzungen oder zu anderen Vorkommnissen, verliert der Inhaber seinen Titel auch innerhalb einer Fünf-Jahres-Frist. Die Ernennung zum Hoflieferanten soll dem Titelinhaber zeigen, dass das Belgische Königshaus seinen professionellen Anspruch und sein Know-how zu würdigen weiß. Sie ist für jedes Unternehmen und für jeden Handwerker eine besondere Ehre, aber auch mit einer Verpflichtung verbunden. Die Qualität der gelieferten Produkte oder Dienstleistungen muss schließlich konstant hoch sein. Belgische Hoflieferanten sind also in jedem Fall absolute Meister ihres Fachs.

Ein Titel mit Tradition

Der Titel "Lieferant des Hofes" wurde 1833 zum ersten Mal vergeben. Im Laufe der Zeit wurden die Lizenzbedingungen immer wieder ergänzt oder angepasst. Die derzeit gültigen Bedingungen erließ der Königliche Palast im Jahre 2000. Dass der Titel eine Ausnahme und somit tatsächlich eine Besonderheit darstellt, zeigen folgende Zahlen: Im gesamten Jahr 2014 vergab Seine Majestät lediglich fünf neue Lizenzen, im Folgejahr waren es sogar zwei weniger. Um die Interessen der Lizenzinhaber zu schützen, wurde 1988 mit Unterstützung des Königshauses eine gemeinnützige Vereinigung ins Leben gerufen.