Textillexikon - Leinen

Leinen

Textillexikon - LeinenLeinen ist ein Gewebe aus Naturfasern, welche aus den Stängeln der Lein-/Flachspflanze gewonnen wird. Die leuchtend blau blühende Pflanze ist als 'Gemeiner Lein' bekannt und dient neben der Fasergewinnung auch zur Herstellung von Leinsamen und Öl.

Leinengewebe wurden bereits in der Antike als Kleidung und Verbandmaterial verwendet. Ägyptische Mumien wurden mit Leinen umwickelt und die griechischen Kämpfer fertigten aus Flachfasern Leinenpanzer. In der Neuzeit wurde Leinen von Baumwolle nahezu verdrängt, gewinnt aber jüngst als ökologische Naturfaser zunehmend an Bedeutung. Zur Erntezeit wird diese uralte Kulturpflanze mit speziellen Maschinen samt ihrer Wurzeln aus dem Boden gerissen und mit aufwändigen Verfahren für die Textilherstellung aufbereitet.

Aus Leinen hergestellte Kleidungsstücke sind atmungsaktiv, können viel Feuchtigkeit aufnehmen und haben einen kühlenden Effekt. Von daher bietet sich Leinen besonders für die Herstellung von Sommerkleidung an. Ein weiterer Vorteil des Gewebes liegt in seiner unempfindlichen und langlebigen Qualität sowie in seiner antibakteriellen und antistatischen Eigenschaft. Waschlauge, hohe Waschtemperaturen, die chemische Reinigung und Motten können Leinen nichts anhaben. Leinen ist allerdings nur sehr eingeschränkt dehnbar, Reiben und Scheuern sollte vermieden werden. Leinenstoffe werden sowohl für edle als auch für rustikale Kleidung verwendet. Je nach Anwendung sind sie matt glänzend oder weisen eine eher grobe Struktur auf. Typisch für Leinentextilien ist die Knitteranfälligkeit (""Edelknitter"").

Um die Qualitätsstufen der Leinengewebe für den Verbraucher transparent zu machen, vergibt der Spitzenverband der Leinenindustrie (CILC) verschiedene Siegel.

Das Textilkennzeichnungsgesetz regelt die Begriffsverwendungen:

- als Reinleinen darf nur Gewebe bezeichnet werden, das in Kette und Schuss aus reinen Flachsgarnen besteht
- Halbleinen bezeichnet Gewebe mit Kette aus Baumwolle und Schuss aus mindestens 38% Leinengarn
- sowohl bei Rein- als auch bei Halbleinen dürfen Einwebungen, Webkanten und Effektgarne nicht mehr als 15 % des Gesamtgewichts betragen